Wenn Sie ein Auto mit früherem Unfall- oder Karosserieschaden kaufen oder verkaufen, zählen drei Dinge: wie schwer der Schaden war, wie gut die Werkstatt ihn repariert hat und was sich über die Fahrzeuggeschichte belegen lässt. Auch nach einer fachgerechten Reparatur kann das Auto weniger wert sein.

Ein fester Preisabschlag passt nicht für jeden Schaden. Lackkratzer wiegen anders als verformte Blechteile oder Schäden an Teilen, die die Karosserie tragen. Für eine faire Bewertung brauchen Sie genaue Angaben zum Schaden und eine Prüfung des Autos.

Was als Vorschaden zählt

Ein Vorschaden ist eine frühere Beschädigung, die für den heutigen Zustand oder den Preis des Autos noch eine Rolle spielt. Der Schaden kann noch bestehen oder bereits repariert sein. Normale Gebrauchsspuren wie kleine Kratzer zählen nicht dazu.

Auch rechtlich hängt die Einordnung davon ab, wie schwer der Schaden war. Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Hatte ein Gebrauchtwagen einen Unfall mit mehr als einem Bagatellschaden, gilt er nicht als unfallfrei, auch wenn der Schaden fachgerecht repariert wurde. Als Bagatellschäden gelten hier nur ganz geringfügige Lackschäden an der Außenfläche. Ob ein bestimmter Schaden darunter fällt, muss im Einzelfall geprüft werden.

Wie Reparaturen den Preis beeinflussen

Eine Reparatur kann den technischen Zustand des Autos verbessern. Für Käufer zählt aber auch, welche Teile früher beschädigt waren und wie die Werkstatt sie repariert hat.

Ist der Schaden noch nicht repariert, zählen die nötigen Arbeiten und die Frage, wie umfangreich sie sind, für die Preisverhandlung. Bei einem reparierten Schaden kommt es darauf an, ob die Unterlagen die Arbeiten nachvollziehbar zeigen und die Reparatur technisch überzeugt. Eine Rechnung listet die abgerechneten Arbeiten auf. Allein beweist sie nicht, dass die Werkstatt jeden Schritt fachgerecht ausgeführt hat.

Modell und Ausstattung prägen den Preis ebenso wie Laufleistung und Gesamtzustand. Auch weitere Mängel spielen eine Rolle. DEKRA berücksichtigt bei Bewertungen unter anderem nötige Reparaturen und Wertverluste durch Vorschäden. Daraus ergibt sich aber kein fester Betrag für einen bestimmten Schaden. Wenn Sie den konkreten Wertverlust ermitteln müssen, lassen Sie das Auto von einem Sachverständigen prüfen.

Was Verkäufer offenlegen sollten

Sprechen Sie bekannte Unfälle, Karosserieschäden und aktuelle Mängel von sich aus an. Erklären Sie möglichst genau, welche Teile betroffen waren und ob jemand den Schaden repariert hat. Beschreiben Sie auch die dabei ausgeführten Arbeiten. Zeigen Sie vorhandene Rechnungen, Gutachten und Fotos.

Wenn Sie die frühere Geschichte des Autos nicht vollständig kennen, sagen Sie das offen. Behaupten Sie nicht, das Auto sei „unfallfrei“, wenn Sie dafür keine verlässlichen Informationen haben. Halten Sie stattdessen fest, was Sie wissen und was Ihnen unbekannt ist.

Beschreiben Sie den bekannten Schaden genau im Kaufvertrag. Die Bezeichnung „Unfallwagen“ allein verrät nicht, welche Teile beschädigt waren oder wie die Werkstatt das Auto repariert hat. Bei privaten Verkäufen können Käufer und Verkäufer die Haftung für Sachmängel vertraglich ausschließen. Nach § 444 BGB gilt dieser Ausschluss jedoch nicht, wenn der Verkäufer einen Mangel absichtlich verschweigt oder eine Garantie übernimmt. Wenn Sie unsicher sind, was eine Formulierung im Vertrag rechtlich bedeutet, lassen Sie sich fachkundig beraten.

Was Käufer prüfen sollten

Fragen Sie nach früheren Unfällen, beschädigten Teilen und Belegen für Reparaturen. Vergleichen Sie die Antworten mit dem Zustand des Autos. Achten Sie bei der Besichtigung auf sichtbare Spuren früherer Reparaturen. Wenn Schäden unklar sind, lassen Sie Karosserie, Unterseite und Fahrwerk von einer Fachkraft prüfen. Eine Probefahrt ist hilfreich, ersetzt aber keine technische Begutachtung.

Rechnungen und Gutachten zeigen, welche Reparaturen ausgeführt wurden. Ein unabhängiger Sachverständiger hilft besonders dann, wenn unklar ist, wie schwer der frühere Schaden war oder ob die Werkstatt fachgerecht gearbeitet hat. Bei einer Sichtprüfung bleiben Schäden möglicherweise verborgen, wenn dafür keine Teile ausgebaut werden.

Online-Berichte zur Fahrzeuggeschichte können weitere Hinweise liefern, schließen Schäden aber nicht aus. Nicht gemeldete Schäden und Reparaturen in Eigenregie können darin fehlen. Vergleichen Sie ihn deshalb mit den Unterlagen und dem Zustand des Autos.

So bewerten Sie einen Unfallwagen fair

Berücksichtigen Sie bei der Preisfindung den heutigen Zustand des Autos, den bekannten Verlauf des Schadens und die Qualität der Reparatur. Wenn die Reparatur gut belegt und fachgerecht ausgeführt wurde, lässt sich der Schaden besser einschätzen. Käufer und Verkäufer sollten trotzdem offen darüber sprechen.

Leiten Sie den Preis nicht allein aus den Reparaturkosten ab. Sie zeigen, was die Werkstatt repariert hat, aber nicht automatisch, wie viel weniger das Auto heute wert ist. Wenn Käufer und Verkäufer den Schaden unterschiedlich bewerten, hilft eine unabhängige Begutachtung bei der Preisverhandlung.

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