Liegt der geschätzte Autowert deutlich unter Ihrer Erwartung, prüfen Sie, welcher Wert berechnet wurde und ob die Angaben zum Fahrzeug stimmen. Ein niedriger Wert beweist weder einen Schaden noch Betrug: Ein Händlerankaufspreis liegt häufig unter dem Händlerverkaufspreis. Wenn Angaben zu Ausstattung, Laufleistung oder Zustand fehlen, passt der Schätzwert möglicherweise nicht zu Ihrem Auto.

Erst die Bewertungsart klären

Klären Sie zuerst, was die niedrige Zahl aussagt. Sie kann einen möglichen Händlerankaufspreis oder einen Händlerverkaufspreis nennen. Bei privaten Angeboten ist der Angebotspreis gemeint, bei Online-Bewertungen eine Schätzung. Sie beruhen auf unterschiedlichen Berechnungen und lassen sich nicht direkt vergleichen.

Händler berücksichtigen beim Ankauf auch Kosten und mögliche Risiken beim Weiterverkauf. Deshalb kann ihr Angebot unter dem Preis liegen, den ein privater Verkäufer ansetzt. Auch Online-Bewertungen sind zunächst eine Orientierung. Die DAT weist darauf hin, dass ihre kostenlose Online-Ermittlung eine unverbindliche Schätzung ist und vom später erzielten Kaufpreis abweichen kann.

Prüfen Sie außerdem, auf welchen Zeitpunkt sich die Bewertung bezieht. Gebrauchtwagenwerte zeigen, wie der Markt an einem bestimmten Stichtag aussieht. Eine ältere Einschätzung muss nicht mehr zum aktuellen Markt passen.

Fahrzeugdaten und Ausstattung prüfen

Die Bewertung passt nur, wenn die Angaben zum Fahrzeug stimmen. Vergleichen Sie deshalb die Bewertungsdaten mit den Fahrzeugpapieren und Ihren Unterlagen. Stimmen Erstzulassung und genaue Modell- und Motorvariante? Prüfen Sie auch, ob der Kilometerstand stimmt. Sind wichtige Sonderausstattungen erfasst?

Schon eine falsch ausgewählte Variante oder fehlende Ausstattung kann zu einer falschen Einschätzung führen. Die DAT zählt Sonderausstattung zu den Faktoren, die den Wert beeinflussen. Laut DAT kann nicht berücksichtigte Ausstattung in einzelnen Fällen einen Unterschied von bis zu 30 Prozent ausmachen. Das ist kein pauschaler Aufschlag für jedes Auto. Lassen Sie fehlende Angaben daher korrigieren, statt selbst einen Betrag auf den Wert aufzuschlagen.

Auch die Bewertungsmethode zählt. Eine Online-Schätzung kann den Zustand eines einzelnen Autos nicht so genau erfassen wie eine Begutachtung vor Ort. Prüfen Sie, ob die Bewertung konkrete Fahrzeugmerkmale berücksichtigt oder überwiegend auf den eingegebenen Daten beruht.

Zustand und Historie nachvollziehen

Ein niedriger Wert kann sachlich begründet sein, wenn das Auto Schäden, Reparaturbedarf oder eine Vorgeschichte hat, die den Wert mindert. Fragen Sie bei einem Kauf nach Unfallschäden. Lassen Sie sich das Serviceheft und die Prüfberichte zur Hauptuntersuchung zeigen. Bitten Sie auch um Werkstattrechnungen. Fehlende Unterlagen beweisen keinen Mangel, erschweren aber die Prüfung, ob Wartungen erfolgt sind und ob die Fahrzeughistorie schlüssig ist.

Achten Sie besonders auf Widersprüche. Passen Kilometerstände in Rechnungen und Prüfberichten zusammen? Sind Reparaturen oder Vorschäden erklärt? Decken sich sichtbare Mängel mit dem Preisabschlag? Bleibt ein Abschlag unbegründet oder lässt sich der Zustand nicht verlässlich einschätzen, kann eine unabhängige Gebrauchtwagenprüfung helfen.

Ein Prüfbericht hält fest, was sich zum Zeitpunkt der Untersuchung sehen und durch Funktionsprüfungen beurteilen lässt. Eine solche Prüfung schließt verborgene Mängel nicht automatisch aus. Diese werden erst nach einer Demontage erkennbar. Bei erheblichen Zweifeln sollten Sie deshalb klären, was genau geprüft wurde.

Mit ähnlichen Autos vergleichen

Stützen Sie sich nicht allein auf eine grobe eigene Schätzung. Nutzen Sie eine anerkannte Fahrzeugbewertung, etwa von ADAC oder DAT, und vergleichen Sie nur Autos, die in den wesentlichen Merkmalen ähnlich sind. Dazu gehören die genaue Variante und die Laufleistung. Achten Sie außerdem auf Ausstattung und Zustand sowie auf die Verkaufsart.

Angebotspreise in Inseraten sind dabei nur Anhaltspunkte. Sie zeigen, welchen Preis Verkäufer verlangen. Der tatsächliche Verkaufspreis kann davon abweichen. Auch Online-Angebote von Ankaufportalen und spätere Angebote vor Ort können sich unterscheiden. Der ADAC berichtete 2024 über solche Unterschiede in einer kleinen Erhebung mit drei Fahrzeugen und fünf Ankaufportalen. Daraus lässt sich kein allgemeiner Abschlag für Gebrauchtwagen ableiten.

Es gibt keine allgemeingültige Prozent- oder Eurogrenze, ab der ein Autowert als verdächtig niedrig gilt. Aussagekräftiger ist, ob eine vergleichbare Bewertung mit denselben Fahrzeugdaten zu einem deutlich anderen Ergebnis kommt und ob sich die Abweichung sachlich erklären lässt.

Auffällig günstige Auto-Inserate prüfen

Ein auffällig niedriger Preis in einer Verkaufsanzeige ist eine andere Situation als eine niedrige Bewertung. Die Polizei nennt einen Preis, der ungewöhnlich günstig wirkt, als Warnsignal. Seien Sie besonders vorsichtig, wenn weitere Auffälligkeiten dazukommen: Der Verkäufer verweigert eine Besichtigung, verlangt Vorkasse oder schlägt einen angeblichen Treuhand- oder Transportdienst vor.

Lassen Sie sich Fahrzeug und Papiere vor einer Kaufentscheidung zeigen und prüfen Sie, ob die Angaben zusammenpassen. Leisten Sie bei einem Kauf über einen Online-Anzeigenmarkt keine Vorkasse. Wenn der Verkäufer Druck macht oder sich Identität und Fahrzeughistorie nicht nachvollziehen lassen, brechen Sie den Kontakt ab und melden Sie das Inserat gegebenenfalls der Plattform oder der Polizei.

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