Für die Autoinspektion gilt der Wartungsplan des jeweiligen Fahrzeugs. Auch eine freie Werkstatt kann nach Herstellervorgaben arbeiten, wenn sie den passenden Plan kennt und einhält.
Welche Arbeiten anstehen, hängt unter anderem vom Modell und Motor ab. Auch die Ausstattung, die gefahrenen Kilometer und die Nutzung spielen eine Rolle. Prüfen Sie den Wartungshinweis im Auto und die Fahrzeugunterlagen. Ein festes Intervall gilt nicht für jedes Fahrzeug.
Welche Arbeiten die Inspektion umfasst
Im Wartungsplan kann stehen, welche Fahrzeugteile geprüft und welche Flüssigkeiten oder Verschleißteile gewechselt werden sollen. Eine Inspektion bedeutet aber nicht, dass bei jedem Termin dieselben Teile ersetzt werden. Manche Teile prüft die Werkstatt nur. Andere Wartungsarbeiten stehen nach einer bestimmten Zeit, einer bestimmten Zahl gefahrener Kilometer oder je nach Zustand an. In den Herstellerunterlagen für Ihr Fahrzeug steht, welche Ölsorte und welche Teile passen und welche Arbeiten nötig sind.
Auch die Intervalle unterscheiden sich. Manche Hersteller geben feste Zeit- oder Kilometergrenzen vor, andere beziehen die Anzeige des Fahrzeugs und die Nutzung ein. Bei einer Regel wie „alle zwei Jahre oder nach 30.000 Kilometern“ gilt die Grenze, die zuerst erreicht wird. Das ist ein Beispiel, kein allgemeines Intervall. Vereinbaren Sie den Termin, wenn die Serviceanzeige dazu auffordert, und lassen Sie sich erklären, welche Arbeiten laut Wartungsplan anstehen. Der ADAC erklärt, dass Wartungsintervalle je nach Hersteller unterschiedlich sind und einzelne Arbeiten auch vom Alter oder der Nutzung abhängen.
Die Inspektion ist außerdem nicht dasselbe wie die Hauptuntersuchung (HU). Die Inspektion folgt dem Wartungsplan des Herstellers. Die HU ist eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung des Fahrzeugs.
Freie oder Vertragswerkstatt?
Für eine reguläre Wartung während der Herstellergarantie dürfen Sie grundsätzlich auch eine freie Werkstatt wählen. Die Europäische Kommission erklärt in ihren Hinweisen zum Kfz-Sektor: Ein Hersteller soll einen Garantieanspruch nicht allein deshalb ablehnen, weil Sie Ihr Auto außerhalb seines Werkstattnetzes warten lassen. Voraussetzung ist, dass die Wartung nach den Herstellervorgaben ausgeführt wurde. Ob ein konkreter Schaden unter die Garantie fällt, richtet sich weiterhin nach den Garantiebedingungen und dem Einzelfall.
Wenn Sie für einen Schaden die Herstellergarantie in Anspruch nehmen wollen, ist es sinnvoll, vor der Reparatur eine Vertragswerkstatt zu kontaktieren. Eine Reparatur auf Garantie ist etwas anderes als eine reguläre Wartung. Ihre gesetzlichen Rechte wegen eines Mangels richten sich grundsätzlich gegen den Verkäufer und sind von der Herstellergarantie zu trennen. Eine Kulanzleistung des Herstellers ist wiederum freiwillig. Wenn Sie jede Wartung in einer Vertragswerkstatt erledigen lassen, kann der Hersteller eher zu Kulanz bereit sein; daraus folgt aber kein automatischer Verlust gesetzlicher Rechte oder der Garantie bei einer Wartung in einer freien Werkstatt.
Freie Werkstätten berechnen laut ADAC bei Wartung und Reparatur häufig niedrigere Stundensätze. Daraus lässt sich keine feste Ersparnis für jedes Auto ableiten. Der Preis hängt vom Modell ab. Auch die nötigen Arbeiten und die verwendeten Teile beeinflussen ihn. Als grobe Orientierung nennt der ADAC für die reine Inspektion eine Spanne von 100 bis 600 Euro. Die Spanne umfasst keine Flüssigkeiten wie Motoröl, Getriebeöl oder Bremsflüssigkeit. Fragen Sie deshalb nach einem Kostenvoranschlag für Ihr Fahrzeug und den anstehenden Wartungsumfang.
Was Sie vor der Inspektion klären sollten
Bitten Sie die Werkstatt vor dem Auftrag um eine klare Aufstellung. Darin sollte für Ihr Fahrzeug stehen,
- welcher Wartungsplan und welches Intervall gelten,
- welche Arbeiten im Preis enthalten sind und welche vom Zustand abhängen,
- welche Teile und Flüssigkeiten verwendet werden und ob sie die Herstellervorgaben erfüllen,
- wie die Wartung dokumentiert wird.
Bewahren Sie die Rechnung und den Nachweis im Serviceheft oder in der digitalen Wartungshistorie auf. Das hilft bei späteren Garantiefragen und beim Gebrauchtwagenverkauf. Wenn Sie ein gebrauchtes Auto prüfen, vergleichen Sie die dokumentierten Wartungen mit den vom Hersteller vorgesehenen Intervallen. Eine fehlende Eintragung beweist nicht automatisch, dass keine Wartung stattgefunden hat. Ohne Beleg lässt sich die Wartung aber schwerer nachvollziehen.
Quellen und weitere Informationen
- Inspektion beim Auto: Alles zu Wartungsintervallen und Service
- The FAQs are organised into several general topics, namely the honouring of warranties, servicing in the context of leasing contracts, the supply of spare parts, the use/purchase of tools, access to technical information and access to authorised repairer networks.
- Bundesportal | Rechte und Pflichten
- Vertragswerkstatt oder freie Werkstatt: Wohin zur Reparatur?
- Wartung; Standzeiten
- Anlage XXIII StVZO - Einzelnorm
- EUR-Lex - 02010XC0528(01)-20230417 - EN - EUR-Lex
Angaben können je nach Modell und Baujahr abweichen. Beachten Sie die Betriebsanleitung Ihres Fahrzeugs. Eine Beschreibung im Internet ersetzt keine Diagnose am Auto.



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