Auch ohne technisches Vorwissen erkennen Sie beim Gebrauchtwagenkauf Warnsignale. Beim Besichtigen, bei der Probefahrt und anhand der Unterlagen sehen Sie, ob die Angaben des Verkäufers zusammenpassen oder ob Sie etwas genauer prüfen lassen sollten. Verborgene Schäden lassen sich so jedoch nicht zuverlässig ausschließen.
Nehmen Sie sich Zeit und unterschreiben Sie erst, wenn Fahrzeug, Papiere und Verkäuferangaben zusammenpassen. Bei Rost, auffälligen Geräuschen oder einer unklaren Vorgeschichte lassen Sie das Auto vor dem Kauf von einer unabhängigen Fachperson prüfen.
Vor der Besichtigung planen
Sehen Sie sich das Auto möglichst bei Tageslicht und trockenem Wetter an. So fallen Kratzer, Roststellen und Unterschiede im Lack leichter auf. Eine Begleitperson hilft Ihnen, das Auto in Ruhe anzusehen und auch die Unterlagen zu prüfen.
Lassen Sie sich nicht zu einer schnellen Entscheidung drängen. Beim ersten Termin können Sie das Auto ansehen, Fragen stellen und fehlende Belege anfordern. Wenn der Verkäufer keine Probefahrt oder unabhängige Untersuchung zulässt, sollten Sie den Kauf erst einmal nicht abschließen.
Karosserie und Innenraum prüfen
Gehen Sie einmal um das ganze Auto herum. Achten Sie auf Dellen und Rost sowie auf auffällige Kratzer oder unterschiedlich gefärbte Lackflächen. Prüfen Sie auch, ob die Abstände zwischen Türen, Motorhaube und Karosserie gleichmäßig sind. Solche Spuren können auf frühere Reparaturen hinweisen, beweisen aber allein keinen Unfallschaden. Fragen Sie nach der Ursache und lassen Sie sich, wenn vorhanden, Reparaturbelege zeigen.
Prüfen Sie auch die Reifen. Lassen Sie eine Fachperson beurteilen, wenn die Reifen deutlich ungleichmäßig abgenutzt oder sichtbar beschädigt sind. Rost sollten Sie ebenfalls nicht selbst als harmlos einstufen: Seine Bedeutung hängt davon ab, wo und wie stark er auftritt.
Muffiger Geruch oder feuchte Stellen im Innenraum können auf Feuchtigkeit im Auto hinweisen. Testen Sie Gurte und Türen. Prüfen Sie außerdem Fensterheber, Beleuchtung, Heizung und Klimaanlage. Ein frisch gereinigtes Auto belegt keinen Mangel. Eine stark aufbereitete Oberfläche sollte Sie dennoch nicht davon abhalten, gezielt nach Wartungen und Reparaturen zu fragen.
Bei der Probefahrt aufmerksam sein
Klären Sie vor der Fahrt, ob das Auto zugelassen und versichert ist und wer bei einem Schaden haftet. Lesen Sie eine Vereinbarung zur Probefahrt, bevor Sie sie unterschreiben. Fahren Sie nur auf einer Strecke und in Situationen, die für Sie sicher sind.
Achten Sie darauf, ob die Warnleuchten nach dem Start ausgehen oder weiterleuchten. Achten Sie außerdem auf ungewöhnliche Geräusche von Motor oder Getriebe, ein vibrierendes Lenkrad und Knacken beim Lenken. Prüfen Sie auch, ob das Auto bei normaler Fahrt auffällig zu einer Seite zieht. Bei einer normalen Bremsung auf geeigneter Strecke sollte das Fahrzeug gleichmäßig abbremsen. Führen Sie keine riskanten Bremsmanöver durch.
Notieren Sie Auffälligkeiten, statt selbst eine Diagnose zu stellen. Ein dauerhaft leuchtendes Warnsymbol, starkes Vibrieren oder ein ungewöhnliches Geräusch muss vor dem Kauf geklärt werden. Achten Sie während der Probefahrt darauf, ob Sie gut sitzen, ausreichend sehen und die wichtigsten Bedienelemente erreichen.
Papiere und Angaben abgleichen
Lassen Sie sich die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II im Original zeigen und gleichen Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), die eindeutige Nummer des Autos, mit den Papieren ab. Stimmen die Dokumente oder die FIN nicht überein, zahlen und unterschreiben Sie nicht.
Mit dem Serviceheft, den Berichten zur Hauptuntersuchung und den Wartungs- und Reparaturrechnungen können Sie die Fahrzeuggeschichte nachvollziehen. Vergleichen Sie die Kilometerstände und Daten in den Belegen. Lücken in den Belegen beweisen keinen Mangel. Sie erschweren aber die Prüfung der Fahrzeuggeschichte. Ein niedriger Tachostand allein sagt wenig über den Zustand aus.
Eine gültige Hauptuntersuchung, kurz HU, bestätigt, dass das Auto zum Prüfzeitpunkt die Anforderungen an Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit erfüllt. Sie ersetzt keinen umfassenden Gebrauchtwagencheck. Auch eine frische HU schließt Mängel am Auto nicht aus.
Prüfen Sie, ob die verkaufende Person mit dem eingetragenen Halter übereinstimmt. Verkauft jemand anderes das Auto, lassen Sie sich eine Vollmacht und einen Identitätsnachweis zeigen. Halten Sie im Kaufvertrag schriftlich fest, was über Laufleistung, Unfallschäden, bekannte Mängel und mitverkauftes Zubehör zugesagt wurde. Prüfen Sie auch vorausgefüllte Angaben, bevor Sie unterschreiben. Mündliche Zusagen können rechtlich zählen, sind später aber oft schwerer nachzuweisen.
Wann Fachleute helfen sollten
Eine unabhängige Untersuchung lohnt sich besonders, wenn Sie Rost, mögliche Unfallspuren oder stark ungleichmäßige Reifenabnutzung entdecken. Dasselbe gilt bei Warnleuchten, auffälligen Geräuschen, Vibrationen oder ungewöhnlichem Brems- und Fahrverhalten. Ohne Diagnose lässt sich nicht zuverlässig beurteilen, wie schwer ein solcher Hinweis wiegt.
Holen Sie auch Hilfe, wenn Kilometerstände oder Unterlagen nicht zusammenpassen. Jemand, der sich mit Autos auskennt und dem Sie vertrauen, kann Sie bei der Besichtigung unterstützen. Für die technische Einschätzung beauftragen Sie einen unabhängigen Gebrauchtwagencheck bei einer Prüforganisation oder Werkstatt. Lassen Sie die Prüfung vor der Unterschrift durchführen und klären Sie vorher, was genau geprüft wird.
Wenn der Verkäufer eine unabhängige Untersuchung ablehnt oder Sie zur schnellen Entscheidung drängt, müssen Sie nicht weiterverhandeln. Das beweist keinen Betrug, ist aber ein guter Grund, den Kauf nicht ohne weitere Prüfung abzuschließen. Bei widersprüchlichen Papieren, einer unklaren Verkäuferberechtigung oder einer abweichenden FIN sollten Sie vom Kauf Abstand nehmen.
Händlerkauf und Privatkauf
Beim Kauf von einem gewerblichen Händler gelten andere Regeln als beim Kauf von einer Privatperson. Händler und Privatverkäufer können die Haftung für Mängel nicht in gleicher Weise ausschließen. Bei gebrauchten Waren kann ein Händler die Verjährungsfrist für Mängelansprüche unter gesetzlichen Voraussetzungen auf mindestens ein Jahr verkürzen. Dafür muss er bestimmte Informations- und Vereinbarungspflichten erfüllen.
Bei einem Privatverkauf kann der Verkäufer die Haftung für Mängel grundsätzlich weitgehend ausschließen. Eine Ausnahme gilt etwa, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat. Ob Ansprüche bestehen, hängt vom Vertrag und vom Einzelfall ab. Bei einem konkreten Streit helfen eine Verbraucherberatung oder anwaltliche Beratung weiter.