Vor der Hauptuntersuchung (HU) können Sie Beleuchtung, Reifen, Scheiben und vorgeschriebene Ausrüstung selbst prüfen und einfache Mängel früh erkennen. Die HU bewertet Verkehrssicherheit, Umweltverträglichkeit und Vorschriftsmäßigkeit. Ihre Kontrolle ersetzt die HU nicht. Die Prüfstelle kann trotzdem Mängel finden.

Viele sagen kurz „TÜV“ zur HU. Sie wird aber auch von anderen anerkannten Prüforganisationen durchgeführt. Die Hinweise gelten für Pkw in Deutschland; bei Sonderausstattung und Umbauten gelten teils andere Vorgaben.

Unterlagen und Ausrüstung prüfen

Nehmen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I mit. Bei technischen Änderungen wie Tuning oder nachträglich montierten Anbauteilen sollten Sie die dazugehörigen Prüfzeugnisse oder Abnahmebescheinigungen bereithalten. Ist ein Umbau bereits eingetragen, lesen Sie nach, welche Hinweise die Prüforganisation dazu gibt.

Im Auto müssen ein Warndreieck und eine Warnweste vorhanden sein. Auch Erste-Hilfe-Material ist vorgeschrieben. Kontrollieren Sie beim Verbandkasten auch das Ablaufdatum. Haben Sie eine abnehmbare Anhängerkupplung oder ausbaubare Sitze, fragen Sie vorab, ob Sie diese Teile zum Termin mitbringen müssen. Bei Elektro- und Plug-in-Hybridautos kann die Prüfstelle auch das Ladekabel verlangen.

Beleuchtung und Anzeigen testen

Prüfen Sie Abblend- und Fernlicht sowie Standlicht und Blinker. Kontrollieren Sie auch Warnblinker, Schluss- und Bremsleuchten, Nebelschlussleuchte und Kennzeichenbeleuchtung. Eine zweite Person kann die Bremsleuchten kontrollieren. Stellen Sie das Auto vor eine Wand. Dort können Sie das Lichtbild der übrigen Leuchten prüfen. Achten Sie außerdem darauf, dass die Kennzeichen lesbar und sicher befestigt sind.

Beachten Sie Warnleuchten im Armaturenbrett und die Hupe. Löschen Sie eine Warnanzeige nicht einfach, um sie vor der HU zu verbergen: Sie kann auf einen Fehler hinweisen, den die Prüfung ebenfalls aufdeckt. Bei Problemen mit der Scheinwerfereinstellung oder einer Warnmeldung lassen Sie das Fahrzeug fachlich prüfen.

Reifen und Sicht kontrollieren

Sehen Sie die Reifen auf Risse und Beulen durch. Achten Sie außerdem auf ungleichmäßigen Abrieb. Prüfen Sie auch, ob die Reifengröße zu den Fahrzeugpapieren oder den zugehörigen Genehmigungsunterlagen passt. Auch die Innenseite der Reifen wird bei der HU geprüft, obwohl Sie sie von außen nicht immer sehen können.

Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 Millimeter im Hauptprofil. Der ADAC empfiehlt als zusätzliche Sicherheitsreserve mindestens 3 Millimeter bei Sommerreifen und 4 Millimeter bei Winterreifen. Diese höheren Werte sind Empfehlungen, keine gesetzliche Mindestanforderung für die HU.

Kontrollieren Sie die Windschutzscheibe aus Ihrer Sitzposition auf Steinschläge und Kratzer, die die Sicht stören. Prüfen Sie auch die Spiegel. Wenn das Auto Flüssigkeit verliert oder Sie eine undichte Abgasanlage vermuten, lassen Sie die Ursache vor dem Termin untersuchen.

Bremsen und Lenkung ernst nehmen

Vor der HU gehören ungewöhnliche Bremsgeräusche und ein auffällig weiches Bremspedal in die Werkstatt. Das gilt ebenso, wenn das Auto beim Bremsen stark zieht oder die Feststellbremse Probleme macht. Bei auffälligem Lenkverhalten oder ungewohnten Geräuschen aus dem Fahrwerk gehört das Auto ebenfalls in eine Werkstatt. Mit einer Sichtkontrolle zu Hause lassen sich solche Fehler nicht zuverlässig erkennen.

Fahren Sie nicht zur Diagnose eine riskante Probefahrt. Wenn die Bremsen oder die Lenkung deutlich auffällig sind, stellen Sie das Auto ab und lassen Sie es fachlich prüfen. Arbeiten an Bremsen, Lenkung und Fahrwerk sollten Sie nicht ohne die nötige Qualifikation selbst ausführen. Bei einem Elektroauto gilt außerdem: Orange Hochvoltleitungen nicht berühren.

Was die HU selbst prüft

Die Prüfstelle kontrolliert mehr als die Punkte, die sich zu Hause leicht ansehen lassen. Dazu gehören auch Prüfungen auf dem Bremsenprüfstand und die Beurteilung von Bauteilen, die nicht vollständig sichtbar sind. Welche Anforderungen im Einzelfall gelten, hängt unter anderem von Fahrzeugtyp und Genehmigung ab.

Nachträgliche Änderungen sollten deshalb vor dem Termin geklärt sein. Das gilt etwa für andere Räder oder Anbauteile. Halten Sie die Unterlagen bereit und fragen Sie die Prüfstelle, wenn Sie unsicher sind, ob eine Änderung eingetragen oder zusätzlich abgenommen werden muss.

Was bei Mängeln passiert

Bei geringen Mängeln kann die Plakette zugeteilt werden. Die Mängel müssen trotzdem unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, behoben werden. Bei erheblichen Mängeln gibt es keine Plakette; nach der Reparatur muss das Fahrzeug mit dem Untersuchungsbericht spätestens innerhalb eines Monats zur Nachprüfung.

Wird das Auto als verkehrsunsicher eingestuft, darf es nicht mehr auf öffentlichen Straßen betrieben werden. Maßgeblich sind dann der Untersuchungsbericht und die gesetzlichen Vorgaben. Diese Regeln folgen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Rechtsstand der hier zugrunde gelegten Recherche: 27. Oktober 2026.

Quellen und weitere Informationen
Hauptuntersuchung →

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.