Beim Gebrauchtwagenkauf müssen Zustand, Ausstattung, Laufleistung und Fahrzeuggeschichte aus dem Inserat zum konkreten Auto und seinen Unterlagen passen. Ein Foto oder eine mündliche Zusage belegt die Angaben nicht.
Halten Sie die Inseratsangaben vor dem Besichtigungstermin fest. Prüfen Sie sie bei Tageslicht am Fahrzeug und in den Papieren; bei der Probefahrt achten Sie auf den beschriebenen Zustand. Bleiben Widersprüche offen, verschieben Sie den Kauf oder lassen Sie das Auto fachlich prüfen.
Inserat vorab festhalten
Speichern Sie das Inserat und schreiben Sie die für den Kauf wichtigen Angaben auf: Zustand, Unfallschäden, Ausstattung, Kilometerstand, Wartung und Reparaturen. Notieren Sie auch Antworten, die der Verkäufer vorab schriftlich gibt. So können Sie beim Termin gezielt prüfen, was zugesagt wurde.
Fragen Sie vor der Besichtigung nach konkreten Punkten. Bei der Angabe „unfallfrei“ sollten Sie klären, ob es frühere Schäden gab und ob Reparaturrechnungen oder Gutachten vorliegen. Bei „technisch einwandfrei“ fragen Sie nach bekannten Mängeln und jüngsten Reparaturen. Allgemeine Formulierungen ersetzen keine Auskunft über einzelne Schäden oder Arbeiten.
Zustand am Auto prüfen
Besichtigen Sie das Fahrzeug bei Tageslicht und möglichst gemeinsam mit einer zweiten Person. Gehen Sie einmal um das Auto herum und achten Sie auf Lackunterschiede oder Wellen. Prüfen Sie auch, ob die Spaltmaße gleichmäßig sind, und suchen Sie nach Rost und beschädigten Leuchten. Solche Auffälligkeiten sind Hinweise für Nachfragen, aber für sich allein kein Beweis für einen Unfallschaden.
Prüfen Sie auch Innenraum und Kofferraum. Feuchtigkeit, muffiger Geruch oder starke Abnutzung an Lenkrad, Sitzen und Bedienelementen können Fragen zur Nutzung oder zum Zustand aufwerfen. Sie belegen jedoch keine bestimmte Vorgeschichte. Bei einem behaupteten Unfallschaden oder einer Reparatur geben Rechnungen und Gutachten mehr Aufschluss als eine reine Sichtprüfung.
Machen Sie eine Probefahrt. Achten Sie darauf, wie der Motor startet und das Fahrzeug schaltet. Prüfen Sie auch, ob Lenkung oder Bremsen auffällig reagieren. Hören Sie auf ungewöhnliche Geräusche und beobachten Sie das Fahrverhalten auf unebener Straße. Eine bestandene Hauptuntersuchung (HU) bedeutet nicht, dass das Auto insgesamt mängelfrei ist. Sehen Sie sich den HU-Bericht selbst an, einschließlich möglicher Hinweise und festgestellter Mängel.
Ausstattung ausprobieren
Prüfen Sie jede Ausstattungsangabe direkt am Auto, indem Sie das beworbene Merkmal suchen und seine Funktion testen. Bedienen Sie zum Beispiel die Klimaanlage: Sichtbare Bedienelemente zeigen allein nicht, ob sie funktioniert. Testen Sie auch die im Inserat genannten Funktionen wie Sitzverstellung, Fensterheber oder Einparkhilfe.
Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) allein reicht nicht bei jedem Auto aus, um die komplette ab Werk bestellte Ausstattung zu bestätigen. Wenn eine Ausstattung für Ihre Kaufentscheidung wichtig ist und sich am Auto nicht eindeutig erkennen lässt, bitten Sie um passende Fahrzeugunterlagen. Halten Sie besonders wichtige Merkmale und Zusagen schriftlich im Kaufvertrag fest.
Kilometerstand zeitlich abgleichen
Vergleichen Sie die Tachometeranzeige mit älteren Kilometerständen in HU-Berichten, Werkstattrechnungen und Serviceunterlagen. Ordnen Sie Datum und Kilometerstand der Reihe nach: Die Werte müssen mit der Zeit plausibel ansteigen. Ein Wartungsaufkleber oder eine einzelne Rechnung ist dabei nur ein Baustein.
Auch Lenkrad, Pedale und Sitz helfen einzuschätzen, ob die angegebene Laufleistung plausibel ist. Starke Abnutzung bei einer niedrigen angegebenen Laufleistung ist ein Grund, genauer nachzufragen. Sie beweist für sich genommen keine Manipulation. Bitten Sie den Verkäufer, schriftlich festzuhalten, wie viele Kilometer das Auto bereits zurückgelegt hat, statt nur den aktuellen Tachostand zu nennen.
Eine Werkstattdiagnose kann zusätzliche Hinweise liefern. Dabei prüft die Werkstatt unter anderem Daten aus den Steuergeräten, den elektronischen Einheiten, die Funktionen des Autos steuern. Eine unauffällige Diagnose garantiert jedoch keinen echten Kilometerstand: Fachgerecht ausgeführte Manipulationen bleiben selbst für Fachleute schwer erkennbar.
Unterlagen zusammenführen
Gleichen Sie die FIN am Fahrzeug mit den Papieren ab. Sehen Sie sich die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II im Original an und vergleichen Sie Serviceeinträge, HU-Berichte sowie Werkstatt- und Reparaturrechnungen. Bei einem digitalen Serviceheft sollten passende Belege die Einträge stützen.
Die Angabe „scheckheftgepflegt“ allein zeigt nicht, welche Wartungsarbeiten tatsächlich ausgeführt wurden. Ein lückenhaftes Serviceheft oder mehrere Vorbesitzer sind ebenfalls kein automatischer Beweis für einen Mangel. Fragen Sie nach fehlenden Nachweisen und prüfen Sie, ob sich Wartungen oder Reparaturen durch andere Unterlagen belegen lassen. Verkauft nicht die eingetragene Halterin oder der eingetragene Halter, lassen Sie sich erklären, wer zum Verkauf berechtigt ist, und prüfen Sie gegebenenfalls eine Vollmacht.
Widersprüche vor Kauf klären
Nehmen Sie Auffälligkeiten zum Anlass, nachzufragen. Eine abweichende Lackfarbe, eine fehlende Rechnung oder eine Lücke im Serviceheft kann erklärbar sein. Entscheidend ist, ob der Verkäufer den Punkt nachvollziehbar erläutert und geeignete Belege vorlegt.
Bleiben Angaben ungeklärt, die den Wert des Autos beeinflussen, lassen Sie es vor der Unterschrift unabhängig prüfen oder brechen Sie den Kauf ab. Nach § 434 BGB zählen vereinbarte Eigenschaften und Zubehör zu den Anforderungen an das Auto; auch öffentliche Werbeaussagen können bei der Beurteilung eine Rolle spielen. Was im Einzelfall rechtlich gilt, hängt von den Umständen und den konkreten Vereinbarungen ab. Schreiben Sie deshalb wichtige Angaben wie Ausstattung, bekannte Schäden und zugesicherte Eigenschaften klar in den Kaufvertrag.