Eine erste Online-Schätzung kann kostenlos sein. Für eine Prüfung vor Ort oder ein schriftliches Gutachten können Kosten anfallen. Der Preis hängt davon ab, was geprüft und dokumentiert wird und welchen Anbieter Sie beauftragen.
Ein Online-Rechner schätzt den Wert anhand Ihrer Angaben. Ein Gutachten berücksichtigt zusätzlich den tatsächlichen Zustand des Fahrzeugs und hält das Ergebnis schriftlich fest. Die Schätzung und das Gutachten dienen unterschiedlichen Zwecken. Einen einheitlichen Preis gibt es nicht.
Wann die Bewertung kostenlos ist
Kostenlose Online-Rechner ermitteln einen ungefähren Fahrzeugwert anhand von Angaben wie Modell, Baujahr und Kilometerstand. Der ADAC bietet eine solche Wertermittlung an. Auch DAT bezeichnet sein Online-Ergebnis als vorläufige, unverbindliche Schätzung des erzielbaren Kaufpreises. Der tatsächliche Verkaufspreis kann anders ausfallen, etwa wenn der Zustand des Autos nicht zu den Angaben passt.
Kostenlos kann auch eine erste Beratung sein. ADAC-Mitglieder erhalten bei ADAC-Vertragssachverständigen eine kostenlose Erstberatung zu technischen Fragen. Die kostenlose Erstberatung schließt eine Prüfung vor Ort oder ein schriftliches Gutachten nicht automatisch ein. Fragen Sie vor einer Beauftragung, welche Leistung die kostenlose Beratung umfasst.
Kosten für Prüfung und Gutachten
Bei einer Begutachtung kann ein Sachverständiger den Zustand des Fahrzeugs und die Ausstattung erfassen. Auch Vorschäden und Reparaturen kann er festhalten. Ein ausführlicheres Gutachten kann außerdem verschiedene Werte ausweisen, etwa den Marktwert oder den Wiederbeschaffungswert. Dafür ist in der Regel eine Besichtigung vor Ort nötig, wenn der Zustand nachvollziehbar dokumentiert werden soll. TÜV Rheinland beschreibt diesen Leistungsumfang, nennt auf der geprüften Angebotsseite aber keinen allgemeinen Festpreis.
Die veröffentlichten Preisbeispiele beziehen sich jeweils auf einen bestimmten Ort und eine konkrete Leistung. Eine ADAC-Preisliste für Gelsenkirchen und Münster mit Stand Januar 2025 nennt zum Beispiel 25 Euro für eine Fahrzeugbewertung im Zusammenhang mit einem Gebrauchtwagencheck. Für eine Kurzbewertung von Young- und Oldtimern stehen dort 139 Euro. Diese Beträge sind lokale Beispiele und keine bundesweit gültigen Preise für ein Wertgutachten.
Klären Sie vorab, ob das Angebot nur einen Wert umfasst. Prüfen Sie auch, ob eine technische Prüfung und eine Probefahrt enthalten sind und ob Sie einen schriftlichen Bericht erhalten. Lassen Sie sich den Gesamtpreis und mögliche Zusatzkosten nennen, bevor Sie einen Termin vereinbaren.
Onlinewert und Gutachten unterscheiden
Ein Online-Rechner kann eine erste Orientierung für einen Verkauf oder eine Preisverhandlung geben. Er prüft das Fahrzeug nicht und belegt seinen Zustand nicht. Wenn Sie einen nachvollziehbaren Zustandsbericht brauchen, etwa bei einem Streit über Schäden oder den Wert eines besonderen Fahrzeugs, passt eine Besichtigung durch eine sachkundige Person besser.
Eine Bewertung schätzt den Fahrzeugwert. Ein Ankaufangebot nennt den Preis, zu dem ein Anbieter das Auto kaufen will. Nach einer Online-Schätzung kann der Anbieter ein konkretes Kaufangebot machen und das Auto dafür vor Ort prüfen. Der angebotene Preis kann dann vom errechneten Wert abweichen. Beschreiben Sie Vorschäden und Mängel deshalb so genau wie möglich, wenn Sie eine realistische Einschätzung erwarten.
Formulare und Folgeangebote prüfen
Ein kostenloser Rechner fragt die Angaben ab, die für die Wertberechnung nötig sind. Der Anbieter kann zusätzlich nach Kontaktdaten fragen oder Verkaufsangebote machen. Bei mobile.de fragt das Bewertungsformular unter anderem Fahrzeugdaten, E-Mail-Adresse und Postleitzahl ab. Neben der Bewertung bietet mobile.de auch den Verkauf über Ankaufstationen an. Lesen Sie vor dem Absenden, welche Daten Pflicht sind und wofür der Anbieter sie verwendet.
Achten Sie besonders auf Einwilligungen für Werbung oder die Weitergabe Ihrer Daten an andere Unternehmen. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin: Ein Anbieter darf Ihre Einwilligung zur Verarbeitung von Daten, die für die eigentliche Leistung nicht nötig sind, nicht einfach zur Voraussetzung machen. Sie können der Nutzung Ihrer Daten für Direktwerbung widersprechen. Ob eine konkrete Datenverarbeitung rechtmäßig ist, hängt vom Einzelfall ab.
Kreuzen Sie eine optionale Kontakt- oder Werbeeinwilligung nur an, wenn Sie entsprechende Angebote erhalten möchten. Prüfen Sie außerdem, ob die Ergebnisseite den errechneten Orientierungswert klar von einem späteren Ankaufangebot trennt.