Kurze Antwort

Ein kleiner Steinschlag muss nicht sofort repariert werden. Wenn er Ihre Sicht oder die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, lassen Sie ihn prüfen und, falls nötig, reparieren. Auch ein Einschlag außerhalb des Sichtbereichs sollte zeitnah geprüft werden. Er kann sich zu einem Riss ausweiten. Dann ist möglicherweise ein Austausch der Scheibe nötig.

Ob eine Reparatur möglich ist, hängt davon ab, wo der Schaden liegt, wie groß er ist und wie tief er reicht. Gesetzlich gibt es keine einheitliche Millimetergrenze für reparierbare Steinschläge.

Wann Sie nicht einfach weiterfahren sollten

Nach § 23 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) müssen Sie darauf achten, dass Ihr Fahrzeug Ihre Sicht nicht beeinträchtigt. Ein Schaden, der die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt, muss so bald wie möglich behoben werden. § 40 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung verlangt außerdem klare Scheiben, die für die Sicht wichtig sind. Sie müssen Licht durchlassen und dürfen die Sicht nicht verzerren.

Besonders kritisch ist der Bereich, durch den Sie beim Fahren nach vorn schauen. Der ADAC nennt ihn Fernsichtbereich. Er ist ungefähr 30 Zentimeter breit, liegt über dem Lenkrad und wird durch das Wischerfeld begrenzt. Bei der Hauptuntersuchung gilt ein Steinschlag in diesem Bereich in der Regel als erheblicher Mangel. Dann kann die Prüfstelle die Plakette zunächst verweigern.

Wenn der Einschlag Ihre Sicht einschränkt oder ein Riss über die Scheibe läuft, fahren Sie nicht einfach weiter wie bisher. Lassen Sie den Schaden von einem Fachbetrieb prüfen. Beeinträchtigt der Schaden die Verkehrssicherheit erheblich, müssen Sie das Fahrzeug nach § 23 StVO auf kürzestem Weg aus dem Verkehr ziehen.

Wann eine Reparatur infrage kommt

Eine Werkstatt kann einen Steinschlag reparieren, wenn der Schaden klein genug ist, außerhalb des Sichtbereichs liegt und nur die äußere Glasschicht betrifft. Die Innenscheibe und die Kunststofffolie zwischen den Glasschichten müssen intakt sein. Ein Steinschlag nahe am Scheibenrand kann leichter zu einem Riss werden.

Die genannten Grenzwerte unterscheiden sich. Der ADAC nennt als Faustregel einen Schaden von weniger als fünf Millimetern und einen Abstand von mindestens zehn Zentimetern zum Rand. TÜV SÜD nennt ebenfalls fünf Millimeter als Grenze für einen Austausch. Andere Anbieter setzen größere Grenzen. Diese Zahlen sind keine allgemeingültigen gesetzlichen Vorgaben. Lassen Sie deshalb die konkrete Stelle von einem Fachbetrieb prüfen.

Ein Riss kommt eher für einen Scheibenaustausch infrage. Das gilt auch für einen Steinschlag im Fernsichtbereich oder Schäden an mehreren Glasschichten. Nach dem Austausch muss die Werkstatt bei Fahrzeugen mit Kameras oder Sensoren an der Windschutzscheibe außerdem prüfen, ob sie die Fahrerassistenzsysteme neu einstellen muss.

Was Sie bis zur Prüfung tun können

Schützen Sie die Einschlagstelle möglichst vor Schmutz und Feuchtigkeit, zum Beispiel mit einem geeigneten Scheibenpflaster. Achten Sie darauf, dass die Abdeckung Ihre Sicht nicht behindert. Sie ersetzt die Prüfung durch einen Fachbetrieb nicht.

Reparieren Sie den Schaden nicht selbst. Eine falsche Behandlung kann die spätere Reparatur erschweren. Vereinbaren Sie zeitnah einen Termin und fragen Sie vor der Beauftragung bei Ihrer Versicherung nach den Bedingungen.

Was die Versicherung bei Steinschlag übernimmt

Ihre Teilkasko oder Vollkasko übernimmt Glasschäden in der Regel. Ob eine Selbstbeteiligung anfällt, hängt von Ihrem Vertrag ab. Versicherer verzichten bei einer Reparatur häufig auf die Selbstbeteiligung; beim Austausch fällt sie oft an. Prüfen Sie außerdem, ob Ihre Police eine Werkstattbindung vorsieht. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft beeinflusst ein Glasschaden den Schadenfreiheitsrabatt nicht.

Quellen und weitere Informationen
Hinweis zum Fahrzeug

Angaben können je nach Modell und Baujahr abweichen. Beachten Sie die Betriebsanleitung Ihres Fahrzeugs. Eine Beschreibung im Internet ersetzt keine Diagnose am Auto.