Kurze Antwort

Ja. Laut TÜV NORD und TÜV SÜD dürfen Sie grundsätzlich direkt zur Hauptuntersuchung (HU) fahren, wenn Ihr Auto noch zugelassen und verkehrssicher ist. Fahren Sie ohne Umwege zur Prüfstelle.

Der auf der Plakette angegebene Monat ist der letzte Monat, in dem die HU fällig ist. Ab dem folgenden Monat ist die Plakette ungültig; eine Schonfrist gibt es nicht.

Nur direkt zur HU-Prüfstelle

Laut den veröffentlichten Hinweisen der Prüforganisationen dürfen Sie trotz abgelaufener Plakette direkt zur HU fahren. Diese Ausnahme gilt nicht für private Fahrten. Vereinbaren Sie einen Termin und nehmen Sie die Bestätigung vorsichtshalber mit. Die Vorschriften nennen keine feste Kilometergrenze und verlangen nicht ausdrücklich, dass Sie einen Terminbeleg mitführen.

§ 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung regelt, dass Sie Ihr Fahrzeug fristgerecht untersuchen lassen müssen und wie lange die Prüfplakette gilt. Die Vorschrift enthält aber keine allgemeine Ausnahme, die die Fahrt zur Prüfstelle ausdrücklich erlaubt. Deshalb stützt sich die Erlaubnis für die direkte Fahrt zur HU auf die Auskünfte von TÜV NORD und TÜV SÜD. Sie erlaubt Ihnen nicht, das Auto bis zum Prüftermin normal weiterzufahren.

Wann Sie das Auto stehen lassen

Ist Ihr Fahrzeug nicht verkehrssicher, fahren Sie damit nicht selbst zur Prüfstelle. Das gilt etwa bei erheblichen Problemen mit Bremsen, Lenkung oder Reifen. Lassen Sie den Mangel fachlich prüfen und organisieren Sie bei Bedarf einen Transport.

Wenn die Behörde den Betrieb des Fahrzeugs untersagt oder eingeschränkt hat, müssen Sie sich daran halten. Die Hinweise zur Prüffahrt gelten außerdem nicht ohne Weiteres für abgemeldete Fahrzeuge. Für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen gelten eigene Voraussetzungen. Bei einem Saisonkennzeichen dürfen Sie das Auto außerhalb des zugelassenen Betriebszeitraums nicht zur HU fahren. TÜV SÜD empfiehlt, die Prüfung im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums nachzuholen.

Welche Folgen eine abgelaufene HU hat

Für gewöhnliche Fahrzeuge sieht der Bußgeldkatalog bei einer Überschreitung von bis zu zwei Monaten keinen Regelsatz vor. Die Pflicht zur HU bleibt trotzdem bestehen. Bei längerer Überziehung gelten folgende Regelsätze:

Überschreitung des Vorführtermins Regelsatz
Bis zu 2 Monate Kein Regelsatz in der HU-Staffel
Mehr als 2 bis zu 4 Monate 15 Euro
Mehr als 4 bis zu 8 Monate 25 Euro
Mehr als 8 Monate 60 Euro

Für bestimmte Fahrzeuge mit vorgeschriebener Sicherheitsprüfung, etwa einige Lkw und Busse, gelten andere Beträge. Bei mehr als zwei Monaten Überziehung ist außerdem eine vertiefte HU vorgesehen. TÜV NORD und TÜV SÜD nennen dafür einen Aufschlag von etwa 20 Prozent auf die normale Prüfgebühr. Das ist eine zusätzliche Prüfgebühr und kein Bußgeld.

Was bei der Versicherung gilt

Eine abgelaufene HU beendet den Versicherungsschutz nicht automatisch. Bei der Kaskoversicherung kann ein solcher Mangel zu Leistungskürzungen oder zur Ablehnung der Leistung führen. Entscheidend ist also auch, ob ein technischer Defekt den Unfall mitverursacht hat.

Quellen und weitere Informationen