Prüfen Sie die Rechnung nach einer Autoreparatur anhand des Reparaturauftrags, des Kostenvoranschlags und späterer Freigaben. Prüfen Sie, ob Sie jede berechnete Arbeit beauftragt oder später genehmigt haben. Die Rechnung sollte Arbeitszeit, Ersatzteile und Material einzeln aufführen.

Sind Positionen unklar oder unerwartet teuer, bitten Sie die Werkstatt um eine Erklärung. Eine hohe Rechnung allein beweist keinen Fehler; entscheidend sind der vereinbarte Auftrag, spätere Freigaben und bei strittigen Arbeiten die Frage, ob sie technisch nötig waren.

Rechnung mit Auftrag vergleichen

Legen Sie Rechnung, Auftragsschein und Kostenvoranschlag nebeneinander. Prüfen Sie, ob jede berechnete Arbeit zum vereinbarten Reparaturumfang gehört und ob Art und Menge der Teile stimmen. Achten Sie auch auf doppelt aufgeführte Positionen oder Arbeiten, die Sie nicht wiedererkennen.

Zusätzliche Arbeiten müssen beauftragt oder nachträglich freigegeben worden sein. Eine Freigabe kann auch mündlich erfolgen; entscheidend ist dann, ob sie sich belegen lässt. Schriftliche Aufträge und Nachrichten machen den vereinbarten Umfang leichter nachvollziehbar. Wenn Sie am Telefon eine Zusatzarbeit genehmigt haben, notieren Sie möglichst zeitnah, wann und mit wem Sie gesprochen haben.

Arbeitszeit und Teile prüfen

Die Rechnung sollte Arbeits- und Materialkosten einzeln aufführen, damit Sie die Kosten nachvollziehen können. Sind Ersatzteil, Menge oder Arbeitsgang unklar, fragen Sie nach einer genaueren Aufschlüsselung. Ein allgemeiner Posten wie „Reparaturarbeiten“ erklärt für sich allein noch nicht, welche Leistung berechnet wurde.

Werkstätten geben Arbeitszeit teils in Arbeitswerten (AW) oder Zeiteinheiten (ZE) an. Wie viele AW oder ZE einer Stunde entsprechen, hängt vom Abrechnungssystem der Werkstatt ab. Rechnen Sie deshalb nicht mit einer allgemeinen Umrechnung, sondern lassen Sie sich die zugrunde liegende Einheit erklären. Weicht die berechnete Zeit von den Herstellervorgaben ab, bitten Sie die Werkstatt um eine Begründung. Auch Teilepreise sollten Sie anhand des konkreten Ersatzteils und des Auftrags prüfen; eine allgemeingültige Preisliste gibt es dafür nicht.

Mehrkosten bei der Reparatur prüfen

Ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung der voraussichtlichen Kosten. Nach § 649 BGB muss die Werkstatt Sie unverzüglich informieren, sobald absehbar ist, dass die Kosten wesentlich höher ausfallen. Das Gesetz nennt dafür keinen festen Prozentsatz. Die häufig genannte Spanne von 15 bis 20 Prozent ist eine Faustregel zur Orientierung, keine automatisch geltende gesetzliche Grenze.

Fragen Sie, wann die Werkstatt die Mehrkosten erkannt hat und ob sie Sie vor den zusätzlichen Arbeiten informiert hat. Prüfen Sie auch, ob Sie diese Arbeiten freigegeben haben. Ein vereinbarter Festpreis ist anders zu beurteilen als ein unverbindlicher Kostenanschlag. Was in Ihrem Fall gilt, hängt daher auch vom Wortlaut des Auftrags und den vereinbarten Bedingungen ab.

Nicht bestellte Arbeiten beanstanden

Wenn die Rechnung Arbeiten enthält, die Sie nicht beauftragt oder freigegeben haben, nennen Sie der Werkstatt genau diese Positionen und bitten Sie um einen Nachweis der Zustimmung. Nicht beauftragte Reparaturen müssen grundsätzlich nicht bezahlt werden. Bei nützlichen Arbeiten, die sich nicht rückgängig machen lassen, kann die rechtliche Bewertung im Einzelfall allerdings streitig sein und lässt sich durch die Rechnung allein nicht klären.

Unklarheiten schriftlich klären

Wenden Sie sich mit konkreten Fragen an die Werkstatt, statt nur den Endbetrag zu beanstanden. Fragen Sie zum Beispiel, warum die Werkstatt eine bestimmte Arbeitszeit berechnet, bitten Sie um den Nachweis einer Zusatzfreigabe oder lassen Sie sich die Materialkosten aufschlüsseln. Sichern Sie Rechnung, Auftrag und Kostenvoranschlag. Bewahren Sie auch Nachrichten auf. So lässt sich später nachvollziehen, worüber Sie sich einig waren und welche Punkte offenblieben.

Eine unabhängige fachliche Einschätzung hilft, wenn Sie darüber streiten, ob die Reparatur nötig war oder die berechnete Arbeitszeit stimmt. ADAC-Mitglieder können eine technische Rechnungsprüfung über den ADAC nutzen. Ist die Werkstatt Mitglied der Kfz-Innung, kommt außerdem eine Kfz-Schiedsstelle als außergerichtliche Anlaufstelle infrage. Bei anderen Betrieben kann die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle eine Alternative sein.

Mängel an der Autoreparatur melden

Wenn die Reparatur mangelhaft ist, melden Sie den Fehler zeitnah und geben Sie der Werkstatt Gelegenheit, ihn zu prüfen und gegebenenfalls nachzubessern. Welche Rechte Sie haben, hängt davon ab, ob die Voraussetzungen des Werkvertragsrechts erfüllt sind. § 634 BGB nennt unter anderem Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz; nicht jede Möglichkeit passt zu jedem Fall.

Bei einem Mangel können Sie nach § 641 Absatz 3 BGB unter bestimmten Voraussetzungen einen angemessenen Teil der Vergütung zurückhalten. Als angemessen gilt in der Regel das Doppelte der voraussichtlichen Kosten für die Mängelbeseitigung. Das bedeutet nicht, dass Sie eine Rechnung wegen beliebiger Unklarheiten vollständig einbehalten dürfen. Lassen Sie sich bei einem größeren Streit beraten.

Wenn die Werkstatt Ihr Auto bei einem Zahlungsstreit nur gegen Bezahlung herausgibt, empfiehlt der ADAC, den Betrag unter Vorbehalt zu zahlen und den Vorbehalt auf der Rechnung zu vermerken. Damit ist aber nicht sicher, dass Sie später Recht bekommen. Bestehen zugleich Zweifel an Bremsen, Lenkung oder Reifen, fahren Sie nicht zur Diagnose weiter. Lassen Sie das Fahrzeug sicher abstellen und fachlich prüfen.

Quellen und weitere Informationen