Leasing Auto kaufen bei Vertragsende: So funktioniert der Restwertkauf
Published on Mai 18, 2018
Wer sein Auto geleast hat, steht am Ende der Laufzeit vor einer Entscheidung: das Fahrzeug kaufen, den Vertrag verlängern oder das Auto zurückgeben. Der Kauf des geleasten Fahrzeugs, oft als Restwertkauf bezeichnet, ist für viele die attraktivste Option, weil man das Auto bereits kennt und sich den Gebrauchtwagenmarkt spart. Dieser Artikel erklärt, wie der Kauf bei Vertragsende abläuft, welche Kosten dabei entstehen und worauf Sie schon beim Abschluss des Leasingvertrags achten sollten.
Die drei Optionen am Vertragsende
Etwa drei bis sechs Monate vor Vertragsende sollten Sie sich bei Ihrer Leasinggesellschaft erkundigen, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen. In der Regel sind es drei:
- Kauf des Fahrzeugs: Sie übernehmen das Auto zum vereinbarten Restwert.
- Vertragsverlängerung: Sie leasen das Fahrzeug für einen weiteren Zeitraum.
- Rückgabe: Sie geben das Auto zurück und entscheiden sich für ein neues Fahrzeug.
Wer einen Fahrzeugwechsel plant, sollte auf keinen Fall einen Neuwagenkaufvertrag unterschreiben, bevor die Kündigung des bestehenden Leasingvertrags geklärt ist. Sonst drohen doppelte Kosten.
So funktioniert der Kauf des Leasingfahrzeugs
Beim Leasing mit Kaufoption, auch als Vario-Finanzierung bekannt, wird am Ende der Laufzeit der Restwert des Fahrzeugs fällig. Dieser Restwert ist bereits im Leasingvertrag festgelegt und bildet die Grundlage für den Kaufpreis. Sie zahlen also nicht den aktuellen Marktwert, sondern den vertraglich vereinbarten Restwert.
Eine Restwertverrechnung ist in den meisten Fällen am Vertragsende geplant. Die Leasinggesellschaft berechnet den Restwert und stellt Ihnen den Kauf des Fahrzeugs in Rechnung. Klären Sie frühzeitig bei Ihrer Leasinggesellschaft, ob der Restwert noch aktuell ist oder ob es Abweichungen gibt, und welche Konditionen für den Kauf gelten.
Was der Restwertkauf kostet
Die Kosten für den Kauf setzen sich aus mehreren Teilen zusammen:
- Der Restwert als vertraglich festgelegter Kaufpreis
- Die Überführungskosten, falls das Fahrzeug zum Beispiel umgemeldet werden muss
- Eventuelle Nachzahlungen, wenn der Vertrag eine Kilometerabrechnung oder einen Zustandsausgleich vorsieht
Beachten Sie, dass die Summe der Leasingraten allein keinen Rückschluss auf die Vorteile eines Leasingangebots zulässt. Entscheidend sind der Restwert und die Gesamtkosten über die Laufzeit. Ein niedriger Restwert bedeutet nicht automatisch ein gutes Angebot, denn die monatlichen Raten können entsprechend höher ausfallen.
Worauf Sie schon beim Vertragsabschluss achten sollten
Der Leasingvertrag kommt zustande, wenn die Leasinggesellschaft Ihren Antrag annimmt. Vertragspartner sind die Leasinggesellschaft und Sie als Leasingnehmer. Alle Konditionen werden im gegenseitigen Einvernehmen festgelegt, daher ist es grundsätzlich möglich, vor der Unterzeichnung einzelne Vereinbarungen zu ändern.
Lassen Sie jede Änderung oder Zusicherung schriftlich festhalten. Nur so vermeiden Sie das Risiko, dass sich Ihr Vertragspartner später nicht mehr an mündliche Absprachen erinnert.
Achten Sie außerdem auf folgende Punkte:
- Laufzeit: Schließen Sie den Vertrag für den Zeitraum ab, in dem Sie das Auto nutzen möchten. Eine längere Laufzeit senkt zwar die monatliche Rate, bindet Sie aber auch länger.
- Zinsgleitklausel: Prüfen Sie, ob der Vertrag eine Zinsgleitklausel enthält und ob der Anfangswert bereits im Leasingangebot angegeben ist.
- Risikoverteilung: In den Leasingkonditionen ist festgelegt, dass Sie als Mieter sowohl das Preis- als auch das Sachrisiko tragen. Das Preisrisiko bedeutet, dass Sie die Raten auch zahlen müssen, wenn Sie das Fahrzeug zeitweise nicht nutzen können. Das Sachrisiko bringt eine Wartungs- und Reparaturpflicht mit sich.
Versicherung, Zustand und Rückgabe
Eine Vollkaskoversicherung ist in nahezu allen Leasingverträgen vorgesehen, aber nicht überall gleich geregelt. Manche Leasinggesellschaften verlangen eine Vollkaskoversicherung für die gesamte Laufzeit, andere nur für einen Teil davon. In jedem Fall ist eine Vollkaskoversicherung empfehlenswert, denn Sie haften bei Beschädigungen, Diebstahl oder Totalschaden des Fahrzeugs.
Wenn Sie das Fahrzeug zurückgeben möchten, sollten Sie den Zustand vorher genau prüfen, denn Defekte am Auto können die Verkehrssicherheit gefährden und zu Nachzahlungen führen. Auch der Einbau von Zusatzgeräten wie einem Autoradio bedarf oft der vorherigen Zustimmung der Leasinggesellschaft, und solche Einrichtungen gehen unter Umständen in deren Besitz über.
Praktische Tipps für die Entscheidung
- Frühzeitig informieren: Erkundigen Sie sich einige Zeit vor Vertragsende bei Ihrer Leasinggesellschaft nach den Optionen, damit Sie ohne Zeitdruck eine bewusste Entscheidung treffen.
- Vergleich rechnet sich: Ein Leasingfaktor-Rechner, wie ihn der ADAC anbietet, hilft Ihnen, verschiedene Leasingangebote zu vergleichen. Seit 2017 sind die Autopreise in Deutschland deutlich gestiegen, ein Barkauf ist für viele Käufer unrealistisch geworden. Gerade deshalb lohnt sich der Vergleich zwischen Kauf, Verlängerung und Rückgabe.
- Vorzeitige Vertragsbeendigung: Wenn Sie Ihre Pflichten vorzeitig erfüllen möchten, setzen Sie sich frühzeitig mit der Leasinggesellschaft in Verbindung. Eine vorzeitige Kündigung durch den Vermieter ist bei verspäteter Zahlung, Zahlungsunfähigkeit oder Totalverlust möglich.
- Zulassung und Abmeldung: Das geleaste Fahrzeug ist in der Regel auf Sie als Leasingnehmer zugelassen. Nur der Zulassungsinhaber darf das Fahrzeug abmelden. Bei Vertragsende sollten Sie klären, wer die Abmeldung vornimmt und welche Unterlagen dafür nötig sind.
Der Kauf des geleasten Fahrzeugs bei Vertragsende ist eine praktische Möglichkeit, ein bekanntes Auto zu einem vertraglich festgelegten Preis zu übernehmen. Wer die Konditionen von Anfang an genau prüft und sich frühzeitig informiert, trifft am Ende eine gute Entscheidung.