Wirtschaftlicher Totalschaden: Auto behalten und reparieren, das gilt

Published on Mai 17, 2018

Nach einem Unfall stellt sich für viele Halter die Frage: Ist mein Auto ein Totalschaden, und kann ich es trotzdem behalten? Die Antwort lautet: Ja, in vielen Fällen ist das möglich. Entscheidend ist, ob es sich um einen wirtschaftlichen oder einen technischen Totalschaden handelt. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ist das Fahrzeug technisch noch reparierbar, die Reparaturkosten übersteigen jedoch den Wert des Autos. Wer das Fahrzeug behalten möchte, muss mit einer anderen Abrechnung rechnen als bei einer Verwertung.

Was bedeutet wirtschaftlicher Totalschaden?

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen. Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den das Auto vor dem Unfall auf dem Markt erzielt hätte. Eine Instandsetzung wäre aus technischer Sicht durchaus möglich, sie ist aber aus Kostengründen nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll. Die Versicherung geht dann nicht von einer Reparatur aus, sondern rechnet mit dem Verlust des Fahrzeugs.

Der Begriff ist vor allem für die Schadensbewertung wichtig, denn er entscheidet darüber, welche finanziellen Ansprüche nach einem Unfall bestehen. Ein Totalschaden muss dabei nicht immer von außen sichtbar sein. Auch ein äußerlich unauffälliges Fahrzeug kann einen wirtschaftlichen Totalschaden haben, wenn die Reparaturkosten im Verhältnis zum Fahrzeugwert zu hoch ausfallen.

Wirtschaftlicher oder technischer Totalschaden: der Unterschied

Beim technischen Totalschaden ist eine Instandsetzung vollständig ausgeschlossen. Das Fahrzeug gilt als nicht reparabel, weil die Schäden so schwerwiegend sind, dass eine Wiederherstellung technisch nicht möglich ist. Beim wirtschaftlichen Totalschaden dagegen wäre eine Reparatur technisch machbar, sie lohnt sich nur finanziell nicht. Diese Unterscheidung ist entscheidend, weil sie darüber bestimmt, ob Sie das Auto behalten und reparieren lassen können.

Wann liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor?

Ein wirtschaftlicher Totalschaden wird angenommen, wenn die Reparaturkosten den Wert des Fahrzeugs übersteigen. Besonders bei älteren Autos ist das schnell der Fall, weil der Fahrzeugwert mit den Jahren stark sinkt. Ein Fahrzeug, das am Morgen noch voll fahrtüchtig war, kann nach einem Unfall wirtschaftlich wertlos sein, obwohl es technisch noch instand gesetzt werden könnte.

Im Sachverständigengutachten werden die Reparaturkosten, der Wiederbeschaffungswert und der Restwert aufgelistet. Aus diesen Angaben lässt sich ablesen, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Ist das Fahrzeug noch relativ neuwertig, kann zusätzlich eine Wertberichtigung im Gutachten ausgewiesen werden.

Was zahlt die Versicherung bei einem Totalschaden?

Als Unfallgeschädigter machen Sie Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers geltend. Bei einem Totalschaden zahlt die Versicherung nicht die Reparaturkosten, sondern den Ersatzwert des Fahrzeugs. Grundlage ist der Wiederbeschaffungswert, also der Wert, den das Auto vor dem Unfall hatte. Davon wird der Restwert abgezogen, also der Betrag, den das beschädigte Fahrzeug noch wert ist.

Auto behalten: So rechnet die Versicherung ab

Wer das Auto behalten möchte, muss damit rechnen, dass der Restwert von der Zahlung abgezogen wird. Die Versicherung zahlt dann den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Der Restwert ist der Preis, den Sie für das beschädigte Fahrzeug noch erzielen könnten, etwa durch einen Verkauf an einen Händler oder Verwerter. Entscheiden Sie sich dafür, das Fahrzeug zu behalten, entfällt dieser Abzug nicht, weil Sie das Fahrzeug weiterhin besitzen und selbst nutzen oder verwerten können.

Reparieren trotz Totalschaden: die 130-Prozent-Grenze

Auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden können Sie das Auto reparieren lassen. Die Versicherung muss die Reparaturkosten übernehmen, solange diese den Wiederbeschaffungswert um höchstens 30 Prozent überschreiten. Das entspricht einer Grenze von 130 Prozent des Fahrzeugwerts. Diese Regelung geht davon aus, dass Sie Ihr Fahrzeug behalten möchten. Um die Grenze einzuhalten, ist auch eine Reparatur mit Gebrauchtteilen zulässig. Überschreiten die Kosten während der Reparatur die Grenze, müssen die erhöhten Aufwendungen trotzdem von der Versicherung erstattet werden. Die Reparatur muss dabei sachgemäß und fachmännisch nach den Angaben der Schadensfeststellung durchgeführt werden.

Diese Pflichten kommen beim Behalten auf Sie zu

Wenn Sie das Auto behalten und reparieren lassen, müssen Sie Ihr Interesse an der Instandsetzung und am Erhalt des Fahrzeugs nachweisen. Zudem sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug nach dem Unfall sechs Monate lang zu behalten und der Versicherung auf Verlangen nachzuweisen, dass Sie es noch besitzen. Verkaufen Sie das Auto früher, kann die Versicherung die Reparaturkosten zurückfordern und auf die günstigere Totalschadenabrechnung verweisen.

Fazit

Ein wirtschaftlicher Totalschaden bedeutet nicht zwingend das Ende für Ihr Fahrzeug. Wer das Auto behalten möchte, kann es reparieren lassen, solange die Kosten im Rahmen der 130-Prozent-Grenze bleiben. Wichtig ist, die Abrechnung zu verstehen: Gezahlt wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts, und beim Behalten kommen Pflichten wie die sechsmonatige Haltefrist hinzu. Wer sich in der eigenen Situation unsicher ist, sollte die konkreten Umstände mit einem Sachverständigen oder einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt klären.

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