Schwacke Liste 2014: Die Schwackeliste 2014

Autovermietung Bruttopreise, April 2014. Schwacke 2013 arithm. Die Mietwagenkosten sind mindestens die nach der Liste von Schwacke üblichen lokalen Mietwagenkosten zu tragen. Die Schwacke Liste ist eine geeignete Schätzbasis für die Mietwagenkosten. Die SchwackeList Personenwagen. 6. SchwackeListe SuperSchwacke. SchwackeListe Zweirad. 8. SchwackeListe Nutzfahrzeuge.

11/2014, Durchschnittswert aus Schwacke und Fraunhofer-Liste zur Abschätzung des lokalen Standardtarifs für Mietwagenangebote | Deutsche Anwaltskanzlei Prämie ( „Premium“)| Recht

Eine Abschätzung des normalen Ortstarifs für Leihwagenkosten nach 287 ZPO auf Basis des rechnerischen Mittelwertes der nach den Schwacke- und Fraunhofer-Listen bestimmten Größen scheint auf der einen Seite zum Ausgleich von Schwachstellen in der Befragung der beiden Verzeichnisse und auf der anderen Seite zur Schaffung von Rechtssicherheit für den Geschädigten angemessen. Auch nach einem Autounfall ist nur noch die Ermittlung der notwendigen Autovermietungskosten umstritten.

8 „…. Abweichung vom ersten Richter berechnet der Bundesrat den lokalen Normalpreis auf Basis des rechnerischen Mittelwertes der im Mietpreisverzeichnis der Firma Eurotax Schwacke GmH, Maintal, (nachfolgend: Schwacke-Liste) und dem „Marktpreisverzeichnis für Mietwagen“ des Fraunhofer Instituts für Arbeitswissenschaft und Organisation im jeweiligen Postleitzahlenbereich ausgewiesenen Normtarif. 9] A. Mietwagenkosten:

10 ] Nach dem konsolidierten Urteil des BGH (vgl. den Nachweis in BGH VerStr 2013, 730, 731 unter II.2. b)) kann der Verletzte von dem Verletzten und seinem Unfallversicherer gemäß 249 Abs. 2 Satz 2 BGB, 115 Abs. 2 VVG nur den notwendigen Produktionsaufwand für jene Mietwagen-Kosten fordern, die eine vernünftige, ökonomisch denkende Person als angemessen und in der Situation des Verletzten erachten kann.

Das heißt, sie kann für die Vermietung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeuges (in einem bestimmten Rahmen) grundsätzlich mehrere auf dem jeweiligen lokalen Absatzmarkt verfügbare Tarife vorschreiben nur um den für die Produktion günstiger als sachlich notwendigen Mietkaufpreis zu ersetzen. 11] Die Form der Schätzbasis für die Bestimmung des Normalsatzes ist in der Schätzung nach § 287 ZPO nicht näher spezifiziert.

Darüber hinaus darf das Landgericht nicht auf technische Feststellungen verzichtet werden, die für die Streitbeilegung unerlässlich sind (BGH NJW 2011, 1947 ff.; NJW-RR 2011, 1109 jeweils m.w.N.). Die Erstattung zusätzlicher, also nicht notwendiger Autovermietungskosten kann der Verletzte nur dann aus Sicht einer fachlichen Schadensfeststellung fordern, wenn er nachweisen und gegebenenfalls nachweisen kann, dass er sich unter Beachtung seiner persönlichen Wissens- und Einwirkungsmöglichkeiten sowie der insbesondere für ihn vorhandenen Erschwernisse nicht vernünftigerweise um einen deutlich günstigeren (normalen) Tarif auf dem nach Zeit und Ort maßgeblichen Verkehrsmarkt bemühen kann (BGH VerR 2009, 83).

12 ] Das Berufungsgericht verwendet in erster Linie die Fraunhofer-Liste oder die Schwacke-Liste als Grundlage für die Schätzung des einheitlichen Ortstarifs. Nach dem Urteil des BGH sind beide Schätzungsgrundlagen geeignet (vgl. BGH NJW 2011, 1947). Eine Klarstellung der Angemessenheit solcher Verzeichnisse und Tafeln ist nur dann erforderlich, wenn mit Hilfe konkreter Fakten nachgewiesen wird, dass behauptete Schätzungsmängel einen erheblichen Einfluss auf den zu beurteilenden Sachverhalt haben (BGH VerR 2011, 643).

Die Tatsache, dass die oben genannten Verzeichnisse zu zum Teil erheblich unterschiedlichen Resultaten führten, reicht nicht aus, um die Angemessenheit der einen oder anderen Umfrage als Schätzungsgrundlage in Frage zu stellen. Stattdessen eignen sich beide Verzeichnisse grundsätzlich als Grundlage für eine Abschätzung nach § 287 ZPO (BGH NJW 2011, 1947, 1948).

13 ] Drittens werden jedoch in Verfahren und Fachliteratur erhebliche allgemeine und methodologische Beanstandungen und Einschränkungen gegen die Verwendung der Schwacke-Liste auf der einen Seite und der Fraunhofer-Liste auf der anderen Seite vorgebracht. 14 ] a) Kernpunkt der gegen die Schwacke-Liste erhobenen Befürchtungen war und ist, dass die zugrundeliegenden Befragungen durch Zusendung von Fragebogen an die Autovermieter durchgeführt werden, deren Zweck offengelegt wird.

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