Pkw Wertermittlung Online: Auto-Bewertung Online

Benutzen Sie unsere kostenlose Vor-Ort-Bewertung und lassen Sie den bestmöglichen Gebrauchtwagenpreis ermitteln, unabhängig von Marke und Modell. Mit meiner Online-Fahrzeugbewertung erhalten Sie ein schriftliches Gutachten per E-Mail. Sie können am Ende der Seite einen Termin online buchen. Der Restwert eines Autos spielt dabei eine wesentliche Rolle. Das ÖAMTC bietet eine solche Online-Bewertung z.B. für Autos und Zweiräder an.

Auto- & Wirtschaftlichkeit

Die “ Restwertberechnungsplattformen “ der Versicherungsunternehmen sind seit jeher ein heißer Feger in der Automobilindustrie. „Aichlseders klare Beanstandung ist, dass die Wrack-Börse eine Versicherungsanstalt ist, um im Schadenfall Kosten zu senken. Wird der Restwert von Online-Bietern hochgefahren (manchmal sogar ganz unplausibel), sind die Konsequenzen für Verbraucher wie Pilgram offensichtlich: „Der Käufer erhält in der Regel den aktuellen Wert, kann aber kein äquivalentes Fahrzeug dafür haben.

Dies ist jedoch nicht der Fall bei einem Gesamtvertrag, bei dem der Versicherungsgeber verbirgt, wie ein Gesamtschaden zu definieren ist, bei dem es allein darum geht, im Schadenfall so wenig wie möglich bezahlen zu müssen. Insbesondere, wenn die Versicherungsgesellschaft den Ersatzwert des Fahrzeuges so gering wie möglich und den verbleibenden Wert so hoch wie möglich anlegt. Dort wird der maximal erreichte Preis für das geschädigte Auto von den Versicherungsgesellschaften als „Marktwert“ deklariert.

„Doch nur, wenn der Maximalpreis nicht unsinnig ist“, beschränkt Dr. Erik Eybl, Leiter der Schadenabteilung der Generali-Versicherung. Hintergründig stellt sich die Fragestellung, ob der nach sachlichen Gesichtspunkten im Falle eines Totalschadens bestimmte Residualwert bei der Bewertung von Schäden im Sinne einer zu erwarteten Durchschnittsschätzung herangezogen werden sollte – oder ob ein konkreter Preisvorschlag eines konkreten Interessierten im Zuge der Schiffswrackbörse dem Interessen der Versicherungsunternehmen als den Erfindern der Schiffswrackbörsen entspreche.

Die Versicherungsgesellschaften berechnen dagegen keinen Durchschnitt für das geschädigte Auto, sondern nutzen das höchstmögliche Angebot an Wrackpreisen als Grundlage für die Schadenregulierung. Daher ist die von den Versicherern getroffene Abgrenzung zwischen dem durchschnittlichen Preis für den Fahrzeugersatz und dem Maximalpreis für die Bewertung von Wracks methodologisch fragwürdig. „Dabei ist zu beachten, dass das Recht auf Schadenersatz weder die Haftung des Geschädigten noch des Gutachters erfordert, einen Erwerber für das Schiffswrack zu finden oder den Wrackverkauf zu vermarkten oder gar abzuwickeln“, stellt Codek den Zweck einer solchen Wracktauschaktion in Frage.

„Für die Beurteilung des Schadens wird nur der vom Gutachter in nachvollziehbarer Weise bestimmte sachliche Veräußerungswert im Sinn des durchschnittlichen erwarteten Veräußerungserlöses als Grundlage für die Berechnung des Schadens herangezogen. „Es wird geprüft, zu welchem Kaufpreis ein normaler heimischer Fachhändler das geschädigte Auto nur kaufen kann, um unter Einbeziehung der Einnahmen aus dem Ersatzteilrecycling einen hinreichenden Gewinn zu erzielen“, erklärt Innsbruck-Experte Wolfgang Ottlyk die zukünftige, ökonomisch nachvollziehbare Bestimmung der „Restwerte“.

Auch für Versicherungsunternehmen bringt sein Teamkollege Ludwig Gwercher durch diese objektive Vorgehensweise einiges. Dieser von den Versicherungsgesellschaften verbreiteten „Pflicht“ zufolge recherchieren Anwälte jedoch vergebens im dafür verantwortlichen Allgemeinen ZGB. Dies ist eine „Pflicht“, nach der sich die Betroffenen mit unbeabsichtigten Maximalpreisen für ihr Fahrzeug begnügen müssen, die von der Versicherungsgesellschaft eigenverantwortlich an der Schiffswrackbörse platziert werden – Maximalpreise, die nur dem Ziel der Schadensminderung durch den Gutachter dienten.

Die “ Verpflichtung “ kann jedoch die ABGB-Regelung über eine kalkulierte Bewertung nicht untergraben.

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