Autokauf Schweiz: Auto Kauf Schweiz
Die Inserate der grössten Schweizer Autoportale auf einen Blick. Die Schweizer sind ein solides Volk, wenn es um Geld geht. Dies gilt auch für den Autokauf. Die aktuelle Branchenübersicht der Schweizer Automobilindustrie finden Sie unter: www.figas.ch. Was Sie bei der Zulassung eines Autos in der Schweiz wissen müssen.
Mehr als 500 Fahrzeuge, die niedrigsten in der Schweiz.
Wir sind mit einem umfassenden Sortiment von über 500 Neu- und Gebrauchtwagen aller Marken einer der größten freien Importeure des Landes. Dank dem weltumspannenden Direkt-Import in grossen Mengen finden Sie als unser Konsument die günstigsten Tarife in der Schweiz – dank EURO-Bonus und Devisenvorteilen bis zu 50 Prozent Ermässigung gegenüber dem CHF.
Einmalig in der Schweiz ist auch die Möglichkeit der direkten Online-Bestellung über den Webshop. Rund 400 Neu- und 100 Gebrauchtwagen von über 35 Marken werden auf 10.000 qm zwischengelagert. Du willst ein Fahrzeug erwerben?
Seit 1967 Ihr Direkt-/Parallelimporteur
Bei der Anschaffung von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen sind wir Ihr Ansprechpartner. Gerne übernehmen wir auch den Import Ihres Wunschfahrzeuges aus Europa, Amerika und anderen Staaten. Mehr als 500 Wagen aller Fabrikate und Typen haben wir im Programm. Wir können innerhalb kurzer Zeit mehrere hundert zusätzliche Wagen aus dem EU-Fahrzeuglager eines unserer Zulieferer einkaufen. Sie und viele andere sind zu den günstigsten Konditionen in der Schweiz erhältlich.
Gern informieren wir Sie über Ihre Wünsche und Ideen für Ihr neues Vehikel. Fahrzeugkauf in der Schweiz: Nur bei uns: Als offiziellem Importeur beziehen wir unsere Autos in der Regel selbst. Auf alle Neu- und Gebrauchtfahrzeuge gibt es eine Gewährleistung. Für Gebrauchtfahrzeuge legen Sie die Reichweite und Dauer fest – das ist 100% Leistung für Sie!
Der Umtausch Ihres Fahrzeuges erfolgt bei uns ungeachtet der Marke und des Alters. Sollte Ihr Traumauto ab Lager kein Navigationssystem haben, installieren wir ein Touchscreen-Navigationssystem in Ihrem Auto. Egal ob zu vorteilhaften Preisen oder in Bargeld, wir stellen Ihnen gern das gewünschte Auto zur Verfügung. Nur wenige Direkt-Importeure in der Schweiz können diese Garantie übernehmen.
Einfuhr – EFTA-Länder
Es gibt in der Schweiz nur ein einziges Fahrzeugschein, den so genannten „Fahrzeugschein“. Sie ist besonders sorgsam zusammen mit der Original-Rechnung oder dem Einkaufsvertrag zur späteren Genehmigung in Deutschland zu verwahren. Wenn Sie ein Neu- oder Gebrauchtfahrzeug bei einem Fachhändler kaufen und dann aus der Schweiz exportieren, müssen Sie zunächst 8% MwSt. abführen.
Dies ist möglich, wenn der Vertragshändler den Beweis hat, dass das Auto aus der Schweiz exportiert wurde. Soll die MwSt zurückerstattet werden, sollte das Auto jedoch innerhalb von 30 Tagen nach dem Erwerb exportiert und vom Schweizer Zoll amt für Grenzkontrollen quittiert werden. Seit 1997 gilt für alle in der Schweiz angebotene Kraftfahrzeuge der gleiche technische Standard wie innerhalb der EU.
EG-Konformitätsbescheinigung ausgestellt werden. Dieses Zertifikat ist eine in allen EU-Ländern gültige Typgenehmigung, die seit 1997 die nationale Typgenehmigung für alle Neufahrzeuge ablöst und seitdem für alle auf dem europäischen Fahrzeugmarkt erhältlichen Typen verfügbar ist. Grundsätzlich erbringt jede Vertragswerkstatt auch Gewährleistungsleistungen für ein in einem anderen Staat des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) oder in der Schweiz erworbenes Auto.
Mit den EFTA-Ländern hat die EU so genannte Zollpräferenzabkommen über die Befreiung von Zöllen für gewisse Waren, einschließlich Kraftfahrzeuge, abgeschlossen. Damit diese Steuerbefreiung für ein in der Schweiz erworbenes Auto in Betracht kommt, muss ein so genannter Herkunftsnachweis als Präferenzausweis (Herkunft der Ware) vorgewiesen werden. Am besten kontaktieren Sie die Schweizer Industrie- und Handelskammer. In diesem Fall können Sie sich mit uns in Verbindung setzen.
Die Schweizer Zollverwaltung kann gegen Nachweis des Ursprungs die Verkehrsbescheinigung „EUR. Wenden Sie sich dazu an die für Ihren Wohnort zuständige Zollstelle in Deutschland. Wir weisen darauf hin, dass das Vorzugsabkommen nur für in einem EU- oder EFTA-Land hergestellte Kraftfahrzeuge gelten soll. Das vom Schweizer Zoll bescheinigte Warenverkehrszertifikat muss später dem Bundeszollamt zur Zollabfertigung vorgewiesen werden.
Bei einem Wohnsitzwechsel, wenn das Auto als „Umzugsgut“ mitgenommen wird, muss keine Verkehrsbescheinigung vorgewiesen werden. Für die Verlegung eines Fahrzeugs von der Schweiz nach Deutschland benötigen Sie die Schweizer Zollnummer („provisorische Zulassung“). Natürlich ist es auch möglich, das Auto auf einen Trailer zu verladen, für den das Auto nicht angemeldet werden muss. Gemäß den rechtlichen Vorschriften ist das Kurzzeit-Kennzeichen nicht für die Verbringung eines Fahrzeugs aus dem Inland bestimmt.
Eine Ausfuhrdeklaration muss beim Schweizer Zoll abgegeben werden. Der Wagen muss bei der ersten Zollstelle der EU zur Ausfuhr deklariert werden. Wird z. B. das Auto über Österreich oder Italien nach Deutschland verbracht, muss die Zolldeklaration in Österreich oder Italien erstattet werden. Jedoch ist der Importeur zur Abgabe einer Erklärung (Zollanmeldung) und erhält einen Einfuhrbeleg, mit dem er nach Deutschland reisen kann.
Der Importeur muss sich dann mit diesem Dokument bei der für seinen Wohnsitz in Deutschland verantwortlichen Zollstelle anmelden, um das Zollverfahren abzuschließen. Ist kein Präferenzausweis vorhanden, ist zusätzlich zur Importumsatzsteuer ein Einfuhrzoll zu entrichten. Bei Oldtimern, die älter als 30 Jahre und von historischem Wert im Sinn einer antiken („sammelnswert“) sind, kann die Zollstelle einen reduzierten Zollsatz von lediglich 7% (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) festsetzen.
In den meisten Faellen wird der ermaessigte Satz jedoch nur fuer vor 1950 gebaute Autos festgesetzt. Außerdem müssen diese Kraftfahrzeuge gewisse Merkmale aufweisen. Weicht der Einkaufspreis zu stark vom eigentlichen Fahrzeugwert ab, z.B. weil das Auto innerhalb der Gastfamilie besonders billig erworben werden konnte oder gar geschenkt wurde, kann die Zollstelle den aktuellen Warenwert ermitteln und für die Ermittlung der Einfuhrsteuer verwenden.
Zum Beweis der korrekten Ein- und Ausfuhr aller Einfuhrzölle erstellt das Bundeszollamt eine sogenannte Zollabfertigungsbescheinigung, die für die spätere Einreichung bei der Zulassungsstelle von Bedeutung ist. Neuwagen oder Kraftfahrzeuge, die nicht älter als 3 Jahre sind und für die eine EG-Konformitätsbescheinigung vorhanden ist, müssen der zuständigen Stelle normalerweise nicht vor der Registrierung vorgelegt werden.
Für Gebrauchtfahrzeuge mit EG-Konformitätsbescheinigung ist eine allgemeine Hauptuntersuchung und Abgasprüfung ( 29 StVZO) durchzuführen; nur für solche ohne EG-Konformitätserklärung ist noch eine individuelle Abnahme nach 21 StVZO notwendig.